NFQ | Night Flying Qualification
- Berechtigung
Die Nachtflugqualifikation (NFQ) berechtigt Sie dazu, Flüge bei Nacht unter Sichtflugbedingungen (VFR) durchzuführen. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur Privatpilotenlizenz (PPL) oder Leichtflugzeug-Pilotenlizenz (LAPL) und kann seit neuestem bereits in die PPL-Ausbildung integriert werden.
Das VFR Fliegen nach Einbruch der Dunkelheit ist nicht nur eine fantastische Erfahrung, sondern später auch Voraussetzung zur Ausübung der Instrumentenflugrechte bei Nacht.
- Voraussetzungen
- Gültiger Personalausweis
- Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung der zuständigen Behörde (Wohnsitz)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis Flugtauglichkeit Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Gültige Lizenz (PPL(A)). Bei LAPL(A) – Inhabern gilt ein erhöhter Ausbildungsumfang
- Gültigkeit
Die Berechtigung hat unbegrenzte Gültigkeit.
- Theorieausbildung
Unser Theorieunterricht umfasst in etwas 3 Stunden, die i. d. R. in Präsenz an einem Abend erteilt werden. Sie werden die besonderen Herausforderungen und Verfahren des Nachtfliegens kennenlernen, einschließlich Beleuchtung, Navigation und menschlichen Leistungsgrenzen.
- Praxisausbildung
Inhalte
Die praktische Schulung umfasst mindestens 5 Flugstunden bei Nacht, davon:
- 3 Stunden mit Fluglehrer
- 1 Stunde Überlandflug mit einem Fluglehrer
- 5 Alleinstarts und -landungen
- Prüfung
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berechtigung in Ihre Lizenz eingetragen.