IRI (A) | Instrument Rating Instructor

Die IRI(A)-Ausbildung ist vom Aufwand her recht überschaubar und qualifiziert Sie zur/zum Lehrberechtigten im Instrumentenflug. 

Für Fluglehrer:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gültige PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) mit der entsprechenden medizinischen Tauglichkeitsklasse 1 oder 2 gemäß MED.A.030
  • Gültige Berechtigung, für die Flugausbildung erteilt werden soll
  • Mindestens 200 Stunden Flugerfahrung unter IFR, davon maximal 50 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FFS, FTD 2/3 oder FNPT II

Für Piloten ohne Fluglehrerberechtigung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gültige PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) mit der entsprechenden medizinischen Tauglichkeitsklasse 1 oder 2 gemäß MED.A.030
    Gültige Berechtigung, für die Flugausbildung erteilt werden soll
  • Um Schulungen in FSTDs im Rahmen eines genehmigten Ausbildungslehrgangs an einer ATO durchzuführen:
    Mindestens 200 Stunden Flugzeit unter IFR nach Erteilung des BIR oder IR, davon mindestens 50 Stunden in Flugzeugen
  • Um Schulungen in einem Flugzeug durchzuführen:
    Mindestens 800 Stunden Flugzeit unter IFR, davon mindestens 400 Stunden in Flugzeugen

Die Berechtigung ist 3 Jahre gültig.

  • 10 Stunden theoretischer Unterricht in instrumententechnischem Wissen (technische Ausbildung)
  • 5 Stunden Flugausbildung in einem Flugzeug, wobei maximal 4 Stunden in unserem FSTD durchgeführt werden dürfen. Eine ähnliche Anzahl an Stunden wird für die Anweisungen und Übungen zu ausführlichen Briefings, Vorflug- und Nachflugbriefings für jede Übung verwendet

Inhalte

  • LuftrechtVorschriften und Regelwerke für einen sicheren und legalen Flugbetrieb
  • Menschliches Leistungsvermögen: Kenntnisse über physische und psychologische Grenzen des Menschen
  • Meteorologie: Wetterkunde zur sicheren Flugplanung und Durchführung
  • Navigation: Karten- und Instrumentennavigation für präzise Flugroutenplanung
  • Flugzeugkunde: Aufbau, Funktion und Systeme von Flugzeugen
  • Leistungsplanung und Flugvorbereitung: Berechnungen zu Flugleistung, Treibstoffverbrauch, Massen und Schwerpunktsberechnungen
  • Betriebliche Verfahren: Standardabläufe für den sicheren Flug
  • Grundlagen des Instrumentenflugs: Basiswissen zur Orientierung bei schlechter Sicht
  • Kommunikation: Sprechfunk im internationalen und nationalen Luftverkehr

Inhalte

  • 25 Stunden Unterricht in Lehren und Lernen gemäß dem „Teaching and Learning Syllabus“
  • 10 Stunden theoretischer Unterricht in instrumententechnischem Wissen (technische Ausbildung)
  • 10 Stunden Flugausbildung in einem Flugzeug, wobei maximal 8 Stunden in unserem FSTD durchgeführt werden dürfen. Eine ähnliche Anzahl an Stunden wird für die Anweisungen und Übungen zu ausführlichen Briefings, Vorflug- und Nachflugbriefings für jede Übung verwendet werden.

Im Anschluss an die Ausbildung wir ein Assessment of Competence bei einem FIE abgelegt.  Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und praktischen Lehrprobe.