IRI (A) | Instrument Rating Instructor
- Berechtigung
Die IRI(A)-Ausbildung ist vom Aufwand her recht überschaubar und qualifiziert Sie zur/zum Lehrberechtigten im Instrumentenflug.
- Voraussetzungen
Für Fluglehrer:
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültige PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) mit der entsprechenden medizinischen Tauglichkeitsklasse 1 oder 2 gemäß MED.A.030
- Gültige Berechtigung, für die Flugausbildung erteilt werden soll
- Mindestens 200 Stunden Flugerfahrung unter IFR, davon maximal 50 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FFS, FTD 2/3 oder FNPT II
Für Piloten ohne Fluglehrerberechtigung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültige PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) mit der entsprechenden medizinischen Tauglichkeitsklasse 1 oder 2 gemäß MED.A.030
Gültige Berechtigung, für die Flugausbildung erteilt werden soll - Um Schulungen in FSTDs im Rahmen eines genehmigten Ausbildungslehrgangs an einer ATO durchzuführen:
Mindestens 200 Stunden Flugzeit unter IFR nach Erteilung des BIR oder IR, davon mindestens 50 Stunden in Flugzeugen - Um Schulungen in einem Flugzeug durchzuführen:
Mindestens 800 Stunden Flugzeit unter IFR, davon mindestens 400 Stunden in Flugzeugen
- Gültigkeit
Die Berechtigung ist 3 Jahre gültig.
- Ausbildung für Fluglehrer
- 10 Stunden theoretischer Unterricht in instrumententechnischem Wissen (technische Ausbildung)
- 5 Stunden Flugausbildung in einem Flugzeug, wobei maximal 4 Stunden in unserem FSTD durchgeführt werden dürfen. Eine ähnliche Anzahl an Stunden wird für die Anweisungen und Übungen zu ausführlichen Briefings, Vorflug- und Nachflugbriefings für jede Übung verwendet
Inhalte
- Luftrecht: Vorschriften und Regelwerke für einen sicheren und legalen Flugbetrieb
- Menschliches Leistungsvermögen: Kenntnisse über physische und psychologische Grenzen des Menschen
- Meteorologie: Wetterkunde zur sicheren Flugplanung und Durchführung
- Navigation: Karten- und Instrumentennavigation für präzise Flugroutenplanung
- Flugzeugkunde: Aufbau, Funktion und Systeme von Flugzeugen
- Leistungsplanung und Flugvorbereitung: Berechnungen zu Flugleistung, Treibstoffverbrauch, Massen und Schwerpunktsberechnungen
- Betriebliche Verfahren: Standardabläufe für den sicheren Flug
- Grundlagen des Instrumentenflugs: Basiswissen zur Orientierung bei schlechter Sicht
- Kommunikation: Sprechfunk im internationalen und nationalen Luftverkehr
- Ausbildung ohne vorhandene Fluglehrerberechtigung
Inhalte
- 25 Stunden Unterricht in Lehren und Lernen gemäß dem „Teaching and Learning Syllabus“
- 10 Stunden theoretischer Unterricht in instrumententechnischem Wissen (technische Ausbildung)
- 10 Stunden Flugausbildung in einem Flugzeug, wobei maximal 8 Stunden in unserem FSTD durchgeführt werden dürfen. Eine ähnliche Anzahl an Stunden wird für die Anweisungen und Übungen zu ausführlichen Briefings, Vorflug- und Nachflugbriefings für jede Übung verwendet werden.
- Prüfung
Im Anschluss an die Ausbildung wir ein Assessment of Competence bei einem FIE abgelegt. Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und praktischen Lehrprobe.