BZF & AZF | Sprechfunkzeugnisse

Flugfunkzeugnisse sind unerlässlich für die sichere Kommunikation im Luftverkehr, sowohl national als auch international. Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (I, II und E) ist für jeden angehenden Piloten der erste Schritt auf dem Weg ins Cockpit.

BZF II

Das Sprechfunkzeugnis BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache im deutschen Luftraum. Das BZF II ist für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz zunächst ausreichend.

BZF I

Das Sprechfunkzeugnis BZF I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache. Um international nach VFR zu fliegen, ist dieses Funkzeugnis das Richtige. Die meisten Piloten entscheiden sich später für ein Upgrade, wenn sie zunächst nur das BZF II erworben haben.

BZF E

The „BZF E“ authorizes pilots exclusively to conduct radio communication on flights under Visual Flight Rules (VFR) in English. Since many smaller airfields in Germany do not provide English radio communication, they cannot be accessed with the BZF E. Nevertheless, the BZF E offers a good alternative for individuals without German language skills.

AZF

Das Sprechfunkzeugnis AZF ist der nächste Schritt und berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) im internationalen Luftraum.

Wir bieten laufend Sprechfunklehrgänge in Einzel- und Gruppenunterricht an!

Hier am Flugplatz

  • Für Einzelpersonen
  • Für Fußgänger
  • Für angehende Piloten
  • Für Piloten, die ihr Wissen auffrischen möchten
  • Für Piloten, die upgraden möchten

Extern, auch bei Ihnen im Haus

  • Für Mitarbeiter von Unternehmen (z. B. Offshoreindustrie, Drohnenflug, Mitarbeiter von Verkehrsflughäfen)
    Kursinhalte können auf Wunsch angepasst werden
  • Mindestalter: Für den Erwerb des BZF II oder BZF I muss das 15. Lebensjahr, für das AZF das 18.Lebensjahr vollendet sein
  • Gültiges Identitätsdokument
  • Für das AZF: BZF I oder BZF II

Alle Sprechfunkzeugnisse gelten unbegrenzt.

  • BZF
    (Beschränktes Sprechfunkzeugnis): In ca. 20 Unterrichtsstunden vermitteln wir die Grundlagen der Funkkommunikation in deutscher und englischer Sprache mit Fokus auf Sichtflug. Neben einer allgemeinen Einführung in die Themen Luftrecht und Sprechfunkverfahren werden vor allem Funkübungen (Sprechphrasen) zu/von kontrollierten und unkontrollierten Plätzen sowie bei Überlandflügen mit FIS geschult.

  • AZF
    (Allgemeines Sprechfunkzeugnis): Umfassendere Ausbildung für Funkkommunikation im Instrumentenflug.

Die Kursinhalte können bei externen Gruppenlehrgängen auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Die Prüfung wird bei der Bundesnetzagentur abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlicher Multiple Choice Test sowie einem praktischen Test (Funksimulation).